top of page

Das EU-Lieferkettengesetz ist da.

Antworten auf 10 wichtige Fragen.



Nach langen Debatten haben die EU-Staaten am 24. Mai 2024 das europäische Lieferkettengesetz (CSDDD - Corporate Sustainability Due Diligence Directive) endgültig beschlossen. Diese ist somit ein offizielles europäisches Gesetz und die EU-Staaten haben ca. zwei Jahre Zeit, um die CSDDD in nationales Recht umzusetzen. 1. Was ist das Ziel des EU-Lieferkettengesetzes?

Das Ziel ist, dass betroffene Unternehmen entlang der Lieferkette sicherstellen, dass Menschenrechte eingehalten und der Schutz der Umwelt beachtet wird. Das Thema Klima steht auch hier im Fokus. Das Gesetz spricht von der Erfüllung der Sorgfaltspflicht.


2. Was bedeutet die Erfüllung der Sorgfaltspflicht? Betroffene Unternehmen müssen ermitteln, ob die Geschäftstätigkeit ihrer Geschäftspartner negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt hat. Sollte dies der Fall sein, müssen sie geeignete Maßnahmen treffen, um diese zu verhindern, zu beenden oder abzumildern.


3. Welche Geschäftspartner sind konkret gemeint.

Gemeint sind Geschäftspartner entlang der Wertschöpfungskette.

Im vorgelagerten Geschäftsbereich sind sowohl direkte als auch indirekte Lieferanten umfasst, also auch jene, zu denen das Unternehmen keine direkte Vertragsbeziehung hat (die Lieferanten der Lieferanten).

Im nachgelagerten Geschäftsbereich sind aktuell nur direkte Geschäftspartner gemeint, beschränkt auf die Bereiche Distribution, Transport und Lagerung.


4. Wie soll die Sorgfaltspflicht umgesetzt werden?

Als ersten Schritt sollen betroffene Unternehmen ihre eigene Haltung zu Menschenrechten, Arbeitsbedingungen und Umwelt verschriftlichen (Leitlinie, Verhaltenskodex, o.ä) und definieren, welche Werte dabei von Lieferanten erwartet werden (Lieferanten-Verhaltenskodex).


Als zweiter Schritt soll eine ESG-Lieferanten-Bewertung durchgeführt werden. Ziel dieser Bewertung ist es, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und den Lieferanten darauf aufmerksam zu machen. Falls nötig, sollen kleine und mittlere Unternehmen unterstützt werden, damit diese den neuen Verpflichtungen nachkommen können.  Die Richtlinie gilt sowohl für Produkte als auch für Dienstleistungen. 


5. Welche Unternehmen sind vom europäischen Lieferkettengesetz betroffen?

Die Umsetzung und damit auch die Möglichkeit, tatsächlich Beschwerden gegen Unternehmen vorzubringen, wird nach der Größe eines Unternehmens gestaffelt:

  • Nach drei Jahren, wenn die Unternehmen mehr als 5.000 Mitarbeitende beschäftigen und einen Umsatz von 1.500 Millionen Euro erzielen;

  • Nach vier Jahren, wenn die Unternehmen mehr als 3.000 Mitarbeitende beschäftigen und einen Umsatz von 900 Millionen Euro erzielen;

  • Nach fünf Jahren, wenn Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz

Liegt der Sitz des Unternehmens in einem Drittstaat, ist dieses direkt von der Richtlinie betroffen, wenn mehr als 450 Millionen Euro Umsatz in der EU generiert werden, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter.


6. Sind die KMUs betroffen?

KMUs sind indirekt vom europäischen Lieferkettengesetz betroffen, denn die berichtspflichtigen  Unternehmen müssen ihre Sorgfaltspflichten an alle Geschäftspartner weitergeben, die Teil ihrer vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette sind. Dabei spielen Schwellenwerte keine Rolle.


7. Was ist das Ziel der Lieferanten-Risiko-Analyse?

Im Rahmen der risikobasierten Analyse müssen als erstes mögliche schwerwiegende Risiken ermittelt werden. Im nächsten Schritt gilt es festzustellen, wann und wo diese am wahrscheinlichsten auftreten. Es muss regelmäßig überprüft werden, ob die Geschäftspartner die vertraglich zugesicherten Sorgfaltspflichten erfüllen.  


8. Wie muss berichtet werden?

Betroffenes Unternehmen sind verpflichtet, über ihre Fortschritte in Bezug auf die Sorgfaltspflichten zu berichten. Die Berichterstattung muss einmal jährlich erfolgen und öffentlich zugänglich sein (z.B. Website). Sollten betroffene Unternehmen bereits der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Standard) unterliegen, können die CSDDD-Berichtspflichten in diesen Bericht integriert werden.


9. Muss ein Klima-Transformationsplan vorgelegt werden?

Ja, betroffene Unternehmen müssen einen Klima-Transformationsplan erstellen. Dieser soll sicherstellen, dass das Geschäftsmodell und die Strategie mit den Pariser Klimazielen vereinbar sind. Im Rahmen der vorgesehenen jährlichen Aktualisierung müssen Fortschritte dokumentiert werden. Unternehmen, die bereits einen Klima-Transformationsplan im Rahmen der CSRD erstellen, brauchen keinen zusätzlichen für die CSDDD entwickeln.  


10. Was passiert bei Verstößen gegen das EU-Gesetz?

Die national zuständigen Aufsichtsbehörden können Untersuchungen einleiten sowie Anordnungen treffen und bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten Sanktionen verhängen. Dazu zählen Geldbußen von bis zu fünf Prozent des weltweiten Netto-Jahresumsatzes. Zudem können Verstöße auch veröffentlicht werden.

20 Ansichten

Comentarios


bottom of page